| Verband - Mitglieder - Vorstand - Mitarbeiter - Domizil |
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| Ziele - Aufgaben - Leistungen |
Aufgaben |
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Aufgabe der KGSH ist es gemäß ihrer Satzung,
die Krankenhäuser in allen Fragen, die das Gesundheitswesen betreffen,
zu beraten, sie in den Verhandlungen mit den Kostenträgern zu
unterstützen, ihre Interessen wahrzunehmen, sie zu informieren und die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kliniken zu schulen. |
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Mitwirkung an der Krankenhausplanung und der Beteiligung am Pflegesatzverfahren und der Vereinbarung des landesweit geltenden Basisfallwertes für
Fall- pauschalen Abschluß von Verträgen über Preise und Bedingungen der Erarbeitung von Verfahrens- und Prüfungsgrundsätzen für Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die KGSH Kooperations- oder Vertragspartner des Sozialministeriums, der Krankenkassen und der Vertragsärzte. |
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