Mitgliederausschuß

Der Mitgliederausschuß der KGSH ist das "Bindeglied" zwischen der Mitgliederversammlung und dem Vorstand. Seine Befugnisse reichen von der Aufnahme neuer Mitglieder über wichtige Personalfragen bis hin zu Entscheidungen über Angelegenheiten, in denen die Mitwirkung der KGSH durch Rechtsvorschriften oder daraus abgeleiteten Vereinbarungen vorgesehen ist. Seine Entscheidungen sind für die Mitglieder unmittelbar verbindlich!

Der 15-köpfige Ausschuß besteht aus neun benannten Vertretern von Krankenhausträgerverbänden sowie sechs weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Hinzu kommt ein Vertreter des Gesundheitsministeriums als ständiger Gast.

Nicht jeder Krankenhausverband hat ein Vertretungsrecht. Nur diejenigen Bundes- oder Landesverbände, die die sogenannte "alternierende 5%-Hürde" überspringen, sind berechtigt, einen Vertreter zu benennen. Um dieses Kriterium zu erfüllen, müssen in dem jeweiligen Verband entweder fünf Prozent der beitragspflichtigen Betten oder fünf Prozent der Krankenhäuser zusammengeschlossen sein.

Zusammensetzung



© KGSH
 Feldstraße 75 - 24105 Kiel