KGSH-Pressemitteilung 03/2020

Versenden Drucken Kiel, 14.02.2020


Strafzahlungen für Krankenhäuser

Krankenhausgesellschaft fordert dringend Korrektur

 

"Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!" verlangt die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein in einer landesweiten Anzeigenkampagne. Hintergrund der Kampagne ist das Ende 2019 verabschiedete MDK-Reformgesetz, nach dem jede durch eine MDK-Prüfung ausgelöste Minderung des Rechnungsbetrages - und sei es auch nur ein Euro - eine Strafzahlung des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst.

"Die Strafzahlungen sind untragbar und müssen umgehend zurückgenommen werden", fordert KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund. Anlass für Beanstandungen sind häufig vermeintliche Fehlbelegungen, also Fälle, in denen Patienten in den Krankenhäusern behandelt und versorgt wurden. Die Beanstandung der Krankenkassen und des MDK richten sich dann im Nachhinein auf einzelne Tage der Versorgung und ohne, dass bestehende Alternativ- bzw. Anschlussversorgungsrealitäten in die Entscheidung einbezogen würden.

Tatsächlich fehlt es aber häufig an der notwendigen Anschlussversorgung, weil Pflege- oder Rehaplätze für die Patienten in der konkreten Situation nicht sofort verfügbar sind. Dass die Krankenhäuser in diesen Fällen keine Vergütung erhalten, ist schon nicht sachgerecht. Diese Fälle zudem mit einer Strafzahlung zu belegen, ist völlig inakzeptabel und ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich tagtäglich aufopferungsvoll um die Versorgung der Patienten kümmern.

Das MDK-Reformgesetz ist der traurige Höhepunkt einer Reihe von krankenhausfeindlichen politischen Entscheidungen der letzten beiden Jahre. Unsere Krankenhäuser sind es leid, durch politische Entscheidungen drangsaliert zu werden, die von einer krankenhausfeindlichen Grundhaltung getragen sind und von tiefem Misstrauen gegenüber der Institution Krankenhaus zeugen. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verrichten täglich nach bestem Wissen und Gewissen und mit hoher Motivation ihre Arbeit, sei es am Patienten, sei es in der Abrechnung. Es verbietet sich, diese Menschen, die rund um die Uhr engagiert und unter hoher Belastung arbeiten, gedanklich zu kriminalisieren.

"Daher", so Reimund, „appellieren wir an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: Ändern Sie dieses Gesetz - jetzt und schnell!" Die nächste Möglichkeit hierzu bietet das derzeit in der Beratung befindliche Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz.


 

 

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