"Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!" verlangt die
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein in einer landesweiten
Anzeigenkampagne. Hintergrund der Kampagne ist das Ende 2019
verabschiedete MDK-Reformgesetz, nach dem jede durch eine MDK-Prüfung
ausgelöste Minderung des Rechnungsbetrages - und sei es auch nur ein Euro
- eine Strafzahlung des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro
auslöst.
"Die Strafzahlungen sind untragbar und müssen umgehend
zurückgenommen werden", fordert KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund.
Anlass für Beanstandungen sind häufig vermeintliche Fehlbelegungen, also
Fälle, in denen Patienten in den Krankenhäusern behandelt und versorgt
wurden. Die Beanstandung der Krankenkassen und des MDK richten sich dann
im Nachhinein auf einzelne Tage der Versorgung und ohne, dass bestehende
Alternativ- bzw. Anschlussversorgungsrealitäten in die Entscheidung
einbezogen würden.
Tatsächlich fehlt es aber häufig an der
notwendigen Anschlussversorgung, weil Pflege- oder Rehaplätze für die
Patienten in der konkreten Situation nicht sofort verfügbar sind. Dass die
Krankenhäuser in diesen Fällen keine Vergütung erhalten, ist schon nicht
sachgerecht. Diese Fälle zudem mit einer Strafzahlung zu belegen, ist
völlig inakzeptabel und ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die
sich tagtäglich aufopferungsvoll um die Versorgung der Patienten kümmern.
Das MDK-Reformgesetz ist der traurige Höhepunkt einer Reihe von
krankenhausfeindlichen politischen Entscheidungen der letzten beiden
Jahre. Unsere Krankenhäuser sind es leid, durch politische Entscheidungen
drangsaliert zu werden, die von einer krankenhausfeindlichen Grundhaltung
getragen sind und von tiefem Misstrauen gegenüber der Institution
Krankenhaus zeugen. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verrichten
täglich nach bestem Wissen und Gewissen und mit hoher Motivation ihre
Arbeit, sei es am Patienten, sei es in der Abrechnung. Es verbietet sich,
diese Menschen, die rund um die Uhr engagiert und unter hoher Belastung
arbeiten, gedanklich zu kriminalisieren.
"Daher", so Reimund,
„appellieren wir an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: Ändern Sie
dieses Gesetz - jetzt und schnell!" Die nächste Möglichkeit hierzu bietet
das derzeit in der Beratung befindliche
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz.
|